Ihr Bedarf, aber auch Ihr Schutz sind uns ein großes Anliegen! Unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen stehen Ihnen alle unsere Angebote - wenn auch in angepasster Form - zur Verfügung. Detaillierte Infos erhalten Sie hier oder auf den jeweiligen Unterseiten der Angebote

Haus IKARA

Wen sprechen wir an?

Das Haus IKARA bietet für volljährige Menschen mit einer psychischen Erkrankung einen teilbetreuten Wohnplatz mit tagesstrukturellen Maßnahmen.

Was bieten wir an?

Das Angebot des Hauses stützt sich auf die zwei Konzepte des betreuten Wohnens und der angeleiteten Tagesstruktur. In einem sicheren und geschützten Umfeld sollen Alltagskompetenzen gefördert und psychosoziale Ressourcen ausgebaut werden. Um dies gewährleisten zu können, stehen den Bewohner*innen Bezugsbetreuer*innen während ihres Aufenthaltes zur Seite, wodurch individuelle Betreuungsziele vereinbart und bearbeitet werden können.

  • Unterschiedliche Gruppenangebote (Gruppentherapie, Ergotherapie, Psychoedukation, Körpertherapie, etc.)
  • Förderung von Alltagsfertigkeiten (Haushaltsführung, Kochgruppe, Gartenbetreuung, gesundes einkaufen etc.)
  • Ausbau von sozialen Kompetenzen, Begleitung in Krisen, Aufbau von Copingstrategien
  • Koordination und Begleitung bei Behördenwegen, Arztbesuchen, etc.
  • Erarbeitung persönlicher Ziele und Unterstützung bei der Erreichung dieser

Wieviel Unterstützung bieten wir an?

Den Klient*innen steht von Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr und Samstag 10– 15 Uhr ein multiprofessionelles Team zur Verfügung, welches sie in ihrer täglichen Lebensführung unterstützt. Der Betreuungsvertrag ist auf eineinhalb bis drei Jahre befristet.

Was wird für eine Aufnahme benötigt?

  • Bewilligung des Aufenthaltes durch den zuständigen Kostenträger (z.B. NÖ Landesregierung)
  • Psychiatrische Diagnose
  • Teilnahme an einem Prozess der Entscheidungsfindung (Kennenlernen, Schnuppertage)

Was ist ihr Beitrag?

  • Motivation zur freiwilligen Arbeit an Ihrer Lebenssituation
  • Erarbeitung und Einhaltung einer persönlichen Betreuungsvereinbarung
  • Verpflichtung zum Kostenersatz

Freie Plätze in der Einrichtung

Kostenträger: